Der Alterszuschuss
zum Kindergeld in Luxemburg
Der
Alterszuschuss (majorations
d'âge) wird
automatisch ab dem Monat ausbezahlt, in dem das Kind sein 6. Lebensjahr
vollendet.
Er wird mit dem vollendeten 12. Lebensjahr erhöht.
Der monatliche Alterszuschuss wurde 1976
eingeführt
und 1977 auf zwei Stufen erweitert.
Sein Ziel ist es, das
Kindergeld im Betrag an die mit dem Alter der
Kinder
steigenden Ausgaben anzupassen.
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