Caisse nationale des prestations familiales
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4. März 2011

Kindergeld

Familienleistungen


Wann haben Sie Anspruch auf Elternurlaub?

Die verschiedenen Formen des Elternurlaubs (Vollzeit-/Teilzeit)

Das Elternurlaubsgeld

Der unbezahlte Elternurlaub

Wie wirkt sich Ihr Elternurlaub auf Ihren Arbeitsvertrag aus?



Chambre des Salariés




Elternurlaub in Luxemburg


Ein neues Gesetz ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Das Gesetz vom 29. Dezember 2006 (Mém. A n° 242) hatte bereits  in vielen Punkten wesentliche Änderungen der bislang bestehenden Rechtslage gebracht.

Der Elternurlaub ist Gegenstand der Richtlinie 96/34/EG, die auf einer Europäischen Rahmenvereinbarung der Sozialpartner beruht. Im Unterschied zur EU-Richtlinie, die am 15.12.1997 angenommen worden war, die sich ausschließlich auf abhängig Beschäftigte bezieht, ist das der Richtlinie entsprechende Luxemburger Gesetz auch auf Selbständige anwendbar.

Ziel des Elternurlaubs ist es, das Familienleben mit dem Berufsleben zu vereinbaren.

Beginnend miit dem Gesetz vom 12. Februar 1999 über die Schaffung eines Elternurlaubs und eines Urlaubs aus familiären Gründen wurde in Luxemburg die oben genannte Richtlinie umgesetzt.

Das Recht auf Elternurlaubsgeld besteht nach dem Gesetz vom 12.2.1999 für Kinder, die ab dem 1. Januar 1999 geboren wurden, oder für die das Adoptionsverfahren ab diesem Datum eröffnet wurde.
Es entsteht durch Geburt oder Adoption eines Kindes.
Der Anspruch wird jedoch erst eröffnet nach Antragstellung des Anspruchsberechtigten.



1. Elternurlaub: Elternurlaub im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub oder an den Adoptionsurlaub

Beginn des 1.  Elternurlaubs:
Wenn beide Elternteile Anspruch auf Elternurlaub haben, muss der erste Urlaub unmittelbar im Anschluss an den Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub genommen werden. Andernfalls erlischt der damit verbundene Anspruch.

Der zweite Elternteil kann seinen Urlaub bis zum 5. Lebensjahr des Kindes (2. Elternurlaub) nehmen.
Wenn die Mutter nicht erwerbstätig ist, ist der Beginn des ersten Urlaubs, auf den der Vater Anspruch hat, auf die Zeit nach Ablauf der Mutterschaftszulage, d.h. nach Ablauf der 8. Woche nach der Geburt, festgelegt.

Antrag an den Arbeitgeber auf Gewährung des Elternurlaubs

Wenn der Elternteil Arbeitnehmer ist, muss er den1. Urlaub
spätestens 2 Monate vor Beginn des Mutterschafts- oder Adoptionsurlaubs
beantragen!

Antrag an die Familienkasse (CNPF) auf Bewilligung von Elternurlaubsgeld


2. Elternurlaub: Urlaub bis zum Alter von 5 Jahren des Kindes

Beginn des 2. Elternurlaubs:

Der 2.  Elternurlaub muss begonnen werden, bevor das Kind das 5. Lebensjahr vollendet hat;
genauer gesagt:

nach dem neuen Gesetz muss mindestens die Hälfte der Monate des Urlaubs vor dem 5. Geburtstag des Kindes liegen!

 Antrag an den Arbeitgeber auf Gewährung des Elternurlaubs

Wenn der Elternteil Arbeitnehmer ist, muss er den 2. Elternurlaub mindestens (bisher: 4, nunmehr:)
6 Monate vor Beginn des Elternurlaubs in derselben Form, die für den 1. Elternurlaub vorgeschrieben ist, beantragen.

Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, den 2. Elternurlaub abzulehnen, aber er kann aus betrieblichen Gründen verlangen, dass er um maximal 2 Monate verschoben wird.

Wenn das Unternehmen jedoch weniger als 15 Beschäftigte hat oder wenn es sich um ein saisonal tätiges Unternehmen handelt, kann der Urlaub entweder um 6 Monate oder bis zum Saisonende verschoben werden. Diese Entscheidung muss dem Antragsteller binnen 4 Wochen zugestellt werden.

Eine solche Verschiebung darf nicht erfolgen, wenn der Zustand des Kindes die Anwesenheit des Elternteils im Haushalt erforderlich macht.

Antrag an die Familienkasse (CNPF) auf Bewilligung des Elternurlaubsgeldes

 Der Antrag für den 2. Elternurlaub ist innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der vierwöchigen Zustellungsfrist für die Verschiebung des Urlaubs bei der CNPF einzureichen.

Das stillschweigende Einverständnis des Arbeitgebers wird vorausgesetzt, wenn er nicht innerhalb dieser Frist antwortet.





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