Caisse des Prestations Familiales
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4. März 2011

Kindergeld

Familienleistungen



Das Elternurlaubsgeld

Während des Elternurlaubs haben Sie - an Stelle Ihres bisherigen Lohns oder Gehalts - Anspruch auf Elternurlaubsgeld, das von der Familienleistungskausse (CNPF) jeweils am Monatsende ausgezahlt wird.
Das setzt indes voraus, dass Ihr entsprechender Antrag und die dazu erforderlichen Unterlagen innerhalb der vorgesehenen Frist bei der CNPF eingegangen sind.


Welche Schritte müssen Sie als Antragsteller unternehmen:

1.         Antrag auf Elternurlaubsgeld

2.         Geburtsanzeige: Die Geburtsanzeige muss innerhalb von 2 Wochen nach der Eintragung ins Zivilstandsregister erfolgen.

3.         Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs: Eine Mutter, die ihr Neugeborenes stillt, muss der CNPF die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs noch vor der 7. Woche nach der Entbindung durch ein ärztliches Attest mitteilen. Dieselbe Mitteilungspflicht besteht gegenüber dem Arbeitgeber. Andernfalls sollte sie die Nicht-Verlängerung innerhalb derselben Frist mitteilen, damit die Zahlung ab dem 1. Monat des Elternurlaubs gewährleistet ist.

4.         Bei verspätetem Antrag verfällt der Anspruch auf Elternurlaubsgeld.

Jede fällige Monatsrate verjährt, jeweils einzeln für sich genommen, 2 Jahre nach Ablauf des Monats, auf den sie sich jeweils bezieht.


Gewährung des Elternurlaubsgeldes

 1.                 Unter der Voraussetzung, dass die Beendigung des Mutterschaftsurlaubs der CNPF mitgeteilt wurde, informiert diese die Eltern und den Arbeitgeber des Antragstellers vor Beginn des Elternurlaubs über die Bewilligung des Elternurlaubsgeldes sowie den Bewilligungszeitraum.  Sollten die Bezugsbedingungen nicht erfüllt sein, stellt sie einen begründeten Ablehnungsbescheid per Einschreiben zu. 

2.         Nach Bewilligung kommt das Elternurlaubsgeld in der Regel ab dem 1. Urlaubsmonat zur Auszahlung. 

3.         Falls während des von der Mutter genommenen Elternurlaubs ein Mutterschaftsurlaub eintritt, endet der Elternurlaub. Das Mutterschaftsgeld tritt an Stelle des Elternurlaubsgeldes. Wenn der Urlaub vom Vater genommen wird, wird er nicht durch einen erneuten Mutterschaftsurlaub unterbrochen, da dieser ein persönliches Anrecht darstellt.


Höhe des Elternurlaubsgeldes (monatlich)
Vollzeit
Teilzeit
Brutto
1.778,31 €
889,15 €
Krankenversicherungsbeitrag (2,70%)
-48,01 €
-24,01 €
Pflegeversicherung  ((brutto-1/4 SSM) x 1,40%)
-19,40 €
9,70 €
Netto wird ausgezahlt:
1.710,90 €
855,44 €
 

Das Elternurlaubsgeld ist ein einkommensteuer- bzw. lohnsteuerfreies Lohnersatzeinkommen; es entfallen ebenso Sozialabgaben, jedoch
mit Ausnahme der Beiträge an Kranken- und Pflegeversicherung (vgl. obige Tabelle; den Rentenversicherungsbeitrag übernimmt der Staat).
 
Weitere Informationen

Elterngeld

CNPF: Le congé parental



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