Das
Elternurlaubsgeld
Während des
Elternurlaubs haben Sie - an Stelle Ihres bisherigen Lohns oder Gehalts
- Anspruch auf Elternurlaubsgeld,
das von
der Familienleistungskausse (CNPF) jeweils am Monatsende ausgezahlt
wird.
Das setzt indes voraus, dass Ihr entsprechender
Antrag und die dazu erforderlichen Unterlagen innerhalb der
vorgesehenen
Frist bei der CNPF eingegangen sind.
Welche Schritte
müssen Sie als
Antragsteller unternehmen:
2.
Geburtsanzeige: Die Geburtsanzeige muss innerhalb
von 2
Wochen
nach der Eintragung ins Zivilstandsregister erfolgen.
3.
Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs: Eine
Mutter, die ihr Neugeborenes
stillt, muss der CNPF die Verlängerung des
Mutterschaftsurlaubs noch vor
der 7. Woche nach der Entbindung durch ein ärztliches Attest
mitteilen.
Dieselbe Mitteilungspflicht
besteht
gegenüber dem Arbeitgeber. Andernfalls sollte sie die
Nicht-Verlängerung
innerhalb derselben Frist mitteilen, damit die Zahlung ab dem 1.
Monat des Elternurlaubs
gewährleistet ist.
4.
Bei verspätetem Antrag verfällt der
Anspruch auf
Elternurlaubsgeld.
Jede
fällige Monatsrate
verjährt, jeweils einzeln für sich genommen, 2 Jahre nach
Ablauf des
Monats, auf den sie
sich jeweils bezieht.
Gewährung
des Elternurlaubsgeldes
1.
Unter
der
Voraussetzung,
dass
die
Beendigung des Mutterschaftsurlaubs der CNPF
mitgeteilt
wurde, informiert diese die Eltern und den Arbeitgeber des
Antragstellers vor Beginn
des Elternurlaubs über die Bewilligung des Elternurlaubsgeldes
sowie den
Bewilligungszeitraum.
Sollten
die
Bezugsbedingungen
nicht
erfüllt sein, stellt sie einen
begründeten
Ablehnungsbescheid per Einschreiben zu.
2.
Nach Bewilligung kommt das Elternurlaubsgeld in der
Regel
ab
dem 1. Urlaubsmonat zur Auszahlung.
3.
Falls während des von der Mutter genommenen
Elternurlaubs
ein Mutterschaftsurlaub eintritt, endet der Elternurlaub. Das
Mutterschaftsgeld
tritt an Stelle des Elternurlaubsgeldes. Wenn der
Urlaub vom Vater
genommen wird, wird er
nicht durch
einen erneuten Mutterschaftsurlaub unterbrochen, da dieser ein
persönliches Anrecht darstellt.
Höhe des Elternurlaubsgeldes
(monatlich)
|
Vollzeit
|
Teilzeit
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Brutto
|
1.778,31 €
|
889,15 €
|
Krankenversicherungsbeitrag
(2,70%)
|
-48,01 €
|
-24,01 €
|
Pflegeversicherung
((brutto-1/4
SSM)
x
1,40%)
|
-19,40 €
|
9,70 €
|
Netto wird ausgezahlt:
|
1.710,90 €
|
855,44 €
|
Das Elternurlaubsgeld ist ein
einkommensteuer- bzw.
lohnsteuerfreies Lohnersatzeinkommen; es entfallen ebenso
Sozialabgaben, jedoch mit Ausnahme der Beiträge an
Kranken-
und Pflegeversicherung (vgl. obige Tabelle;
den Rentenversicherungsbeitrag übernimmt der Staat).
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