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9. April  2011

Kindergeld

Familienleistungen



Sonderzulage für behinderte Kinder

Die Sonderzulage stellt eine finanzielle Beihilfe dar, die eigens für die Zusatzausgaben gedacht ist, welche Eltern aufwenden müssen, falls ihr Kind behindert ist.

Worin besteht die Sonderzulage?

Die Sonderzulage ist eine monatliche Leistung, die für behinderte Kinder zusätzlich zum eigentlichen Kindergeld gewährt wird. Der Betrag für jedes behinderte Kind entspricht dem Kindergeldbetrag für ein Einzelkind.

Wer ist anspruchsberechtigt und unter welchen Bedingungen?

Die Sonderzulage für behinderte Kinder wird monatlich bis zum Alter von 18 Jahren an jedes Kindergeld berechtigte Kind gezahlt, das eine körperliche oder geistige Behinderung von wenigstens 50 % gegenüber einem gesunden Kind gleichen Alters aufweist.

Sie wird nach dem 18. Lebensjahr zugunsten der behinderten Person fortgesetzt, die im Rahmen einer Ausbildung Kindergeld erhält (siehe unter 6.1.4).

Dem Antrag muss ein ärztliches Attest beiliegen, aus dem hervorgeht, dass der Behinderungsgrad über 50% beträgt.



Weitere Informationen




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