Sonderzulage für
behinderte Kinder
Die
Sonderzulage
stellt eine
finanzielle Beihilfe dar, die eigens für die Zusatzausgaben
gedacht
ist, welche Eltern
aufwenden müssen, falls ihr Kind behindert ist.
Worin besteht die
Sonderzulage?
Die Sonderzulage
ist eine
monatliche Leistung, die für behinderte Kinder zusätzlich zum
eigentlichen Kindergeld
gewährt wird. Der Betrag für jedes behinderte Kind entspricht
dem
Kindergeldbetrag für ein Einzelkind.
Wer
ist anspruchsberechtigt und
unter
welchen Bedingungen?
Die
Sonderzulage für
behinderte Kinder wird monatlich bis zum Alter von 18 Jahren an jedes
Kindergeld
berechtigte Kind gezahlt, das eine körperliche oder geistige
Behinderung von wenigstens
50 % gegenüber einem gesunden Kind gleichen
Alters
aufweist.
Sie wird nach
dem 18.
Lebensjahr zugunsten der behinderten Person fortgesetzt, die im Rahmen
einer
Ausbildung Kindergeld erhält (siehe unter 6.1.4).
Dem Antrag
muss ein
ärztliches Attest beiliegen, aus dem hervorgeht, dass der
Behinderungsgrad über
50% beträgt.
Weitere
Informationen
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter
Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn Sie
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