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8. April 2011

Kindergeld

Familienleistungen



Familienleistungen in Luxemburg

(Übersicht)


Luxemburgs System der Familienbeihilfen umfasst insgesamt fünf Arten von Familienzulagen.

Hinzu kommen noch die Mutterschaftszulage, die gemäß Urteil vom 31.05.2001 des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (C-43/99) als reguläre Mutterschaftsgeldleistung anzusehen ist,  sowie das Elternurlaubsgeld.

 

Wie oft?

Wann?

exportierbar?

Geburtenzulage:

1. Teil: vorgeburtliche Zulage

 

einmalig

nach der letzten vorgeburtlichen Untersuchung

                                   

nein (nur für in Luxemburg Ansässige)

Geburtenzulage:

2. Teil: eigentliche Geburtenzulage

 

einmalig

nach der nachgeburtlichen Untersuchung der Mutter

 

nein (nur für in Luxemburg Ansässige)

Geburtenzulage:

3. Teil: nachgeburtliche Zulage

einmalig

nach dem 2. Geburtstag des Kindes

 

nein (nur für in Luxemburg Ansässige)

Kindergeld und Alterszuschuss

 

monatlich

 

am Ende des Monats, an dem der Anspruch besteht

 

ja

Erziehungszulage

 

monatlich

 

zusammen mit dem Kindergeld

 

ja

Sonderzulage für behinderte Kinder

monatlich

 

zusammen mit dem Kindergeld

 

ja

Schulanfangszulage

jährlich

jedes Jahr Ende August

 

ja

Mutterschaftszulage

einmalig

Bei Mutterschaft:

1. Teil
 in den 8 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungsdatum

2. Teil
in den 8 Wochen nach der Geburt

Bei Adoption:
in den 8 Wochen nach der Eintragung des Adoptionsurteils in das Zivilstandsregister

 

ja

Elternurlaubsgeld

monatlich

 

während des Elternurlaubs jeweils am Monatsende

 

ja



Weitere Informationen



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