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8. April 2011

Kindergeld

Familienleistungen



Was gehört wem im Scheidungsfall?

Deutsches Unterhaltsrecht - Düsseldorfer Tabelle

Wie setzen Sie Ihre Unterhaltsleistung an Ihre(n) Ex ab?




Ehescheidung international

Welches nationale Recht gilt, wenn Eheleute unterschiedliche Staatsangehörigkeit besitzen?

Wenn früher (vor dem Gesetz vom 17. März 1984) die Frage gestellt war, das Recht welchen Landes für eine bestehende oder aufzulösende Ehe gelten sollte, so war man davon ausgegangen, was von den Eheleuten vereinbart worden war.

Wenn eine ausdrückliche Vereinbarung fehlte, ging man davon aus, auf welche Absicht ihr Verhalten schließen ließ, zum Beispiel durch das Beziehen des gemeinsamen Wohnsitzes.

Am 1. September 1992 ist im Großherzogtum die Convention de La Haye du 14 mars 1978 relative aux régimes matrimoniaux, approuvé par la loi du 17 mars 1984 in Kraft getreten.

Dadurch soll die Frage, welches nationale Recht in einem vorliegenden Falle Geltung hat, eindeutiger beantwortet werden können. Die Konvention wurde mit Australien, Frankreich und den Niederlanden abgeschlossen; sie wird jedoch auch gegenüber anderen Ländern angewandt.

Die Konvention geht von der Autonomie des Willens der Ehepartner aus, zieht der Ausübung desselben aber bestimmte Grenzen. Es soll nämlich zu dem nationalen Recht, das gewählt wird, eine objektive Beziehung existieren (Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Ort der Eheschließung, Lage der Immobilien).

Außerdem soll die gemeinsam getroffene Wahl schriftlich erklärt werden.

Es kommen Bestimmungen sowie in bestimmten Fällen eine Rechtsprechung hinzu, falls diese Schriftform fehlt oder wenn durch die Wahl der Rechtsform die Rechte von Dritten verletzt wird.


Künftig kann vereinbart werden, welchem nationalen Recht die Scheidung unterliegt

Für Ehepartner aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten könnte ein Scheidungsverfahren jetzt juristisch unproblematischer gestaltet werden. Eine EU-weite Verfahrensregelung ist auf den Weg gebracht, wodurch schneller entschieden werden kann, welches nationale Recht der Scheidungsprozedur zugrunde gelegt werden soll.


Weitere Informationen

Familienstand

Deutsche Botschaft in Luxemburg: Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen.

Gaston Vogel: Dissolution du mariage et liquidation du régime matrimonial en droit luxembourgeois, De Boeck & Larcier, Éd. Larcier Bruxelles, 2003.

Gaston Vogel. Avec la collaboration de Virgnie Mertz, Emmanuelle Rudloff. Le divorce en droit luxembourgeois. 3. Aufl. Larcier.

Małgorzata Mikucka: Homemaking and women’s well-being in Europe. Effect of divorce risk, selection and dominating gender-role attitudes. CEPS/Instead Working Papers No. 2011-09, Luxembourg, January 2011.

Reportage: een neien Ulaf fir d'Reform vun der Scheedung (video)



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