Caisse des Prestations Familiales
 Meffo's euroluxembourg.lu

     €L www.euroluxembourg.lu

8. April 2011

Kindergeld

Familienleistungen



Die Schulanfangszulage

L'Allocation de Rentrée scolaire

Die Schulanfangszulage ist eine einmal pro Jahr gezahlte Leistung, die anlässlich des Schulanfangs, aber bereits im August ausbezahlt wird. Mit der Schulanfangszulage sollen die Ausgaben gedeckt werden, die zum Schulanfang entstehen (Schulmaterialien, Kleidung usw.) und mit dem Sekundarschulalter steigen.

Die Beträge werden sowohl nach Alter des Kindes als auch nach Größe der Familie festgesetzt.

Wer erhält die Leistung?

Die Schulanfangszulage erhält jedes Schulkind ab dem ersten Schuljahr, das Anspruch auf Kindergeld besitzt. Im Kalenderjahr, in welchem die Schule abgeschlossen wird, wird sie nicht mehr gezahlt.

Voraussetzung ist, dass das Schulkind im Großherzogtum ansässig ist oder ein Elternteil unter die luxemburgische Gesetzgebung auf der Grundlage des Reglements (CEE) Nr. 140871 fällt.  Dies ist im Allgemeinen der Fall, wenn ein Elternteil als Grenzgänger in Luxemburg beschäftigt ist.

Die Leistung wird automatisch mit dem Kindergeld des Monats August ausgezahlt; sie braucht also nicht gesondert beantragt werden.

Hierzu gibt es nur die eine Ausnahme:

Für ein Kind, das zu Beginn des Schulbesuchs jünger als 6 Jahre ist,
muss der Zuschuss ausdrücklich bei der Familienleistungskasse (CNPF) schriftlich beantragt werden!



Weitere Informationen

L'allocation de rentrée scolaire



Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden. Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im Linkverzeichnis angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können ebenso die Grüne Nummer benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland 0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter Umständen die Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren Berufsverband. Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn Sie unser Informationsangebot hilfreich finden!