CNPF
 Meffo's euroluxembourg.lu

     €L www.euroluxembourg.lu

3. März 2011

Kindergeld

Familienleistungen



Wie und wo beantragen Sie Kindergeld?



Kindergeldkasse

CNPF, die Kasse für die Familienleistungen


Die Caisse Nationale des Prestations Familiales (C.N.P.F.) ist eine öffentliche Einrichtung,
die dem Familienministerium untersteht.

Sozialleistungen für die Familie

Kindergeld und andere Familienleistungen heißen "Prestations familiales" und werden bei der Familienleistungskasse nur auf Grundlage eines gestellten Antrags hin ausgezahlt.


Soziale Sicherheit

"Soziale Sicherheit" bezeichnet nach der Konvention Nr. 102 der Organisation Internationale du Travail einen bestimmten Mindestschutz auf den Gebieten der Krankheit, der Arbeitslosigkeit, des Alters, des Arbeitsunfalls und der Berufskrankheiten, der Mutterschaft, der Invalidität und des Überlebens eines Ehepartners sowie der Familienleistungen.

Im Großherzogtum betrifft dies vor allem

  • die "Assurance maladie-maternité";
  • die "Assurance contre les accidents du travail et les maladies professionelles";
  • die "Assurance vieillesse-invalidité et survie";
  • die "Prestations familiales";
  • die "Chômage".


Jeder Staat, der die besagte Konvention ratifiziert hat, hat sich dazu verpflichtet, auf den genannten Gebieten ein gewisses Minimum zu gewährleisten bzw. gegen die genannten Risiken Vorsorge zu treffen und zu organisieren.


Was sind "Familienleistungen"?

Was hier interessiert, sind die
"Prestations familiales". Das sind diejenigen Sach- oder Geldleistungen, die vom Luxemburger Gesetzgeber dazu bestimmt sind, Familien finanziell zu entlasten.

Im Originalton:

"prestations familiales" = "toutes les prestations en nature ou en espèces destinées à compenser les charges de famille dans le cadre d'une législation prévue à l'article 4 paragraphe 1 point h.) du règlement (CEE) n° 1408/71, à l'exclusion des allocations spéciales de naissance ...".

Gemäß dem im Gemeinschaftsrecht der EU verankerten Gleichheitsprinzip haben Grenzgänger in Luxemburg grundsätzlich Anrecht auf dieselben Sozialleistungen, wie sie im Allgemeinen den im Lande Ansässigen gewährt werden.

Hier gibt es indes zwei Möglichkeiten

  1. Die luxemburgische Seite gewährt die betreffende Sozialleistung (zum Beispiel das Kindergeld) dem Grenzgänger zu 100 %.
  2. Der Grenzgänger erhält von luxemburgischer Seite für die betreffende Sozialleistung nur den Teil, der über die von deutscher Seite geleistete Höhe hinausgeht (zum Beispiel nur den Betrag, den das luxemburgische Kindergeld die Höhe des deutschen Kindergeld übertrifft).
Es ist nämlich durchaus möglich, dass der Grenzgänger einerseits in Deutschland anspruchsberechtigt ist (eben weil er dort wohnt), andererseits in Luxemburg (weil er dort arbeitet). In diesem Fall kann er aber nicht beides ungeschmälert gleichzeitig haben. Er bekommt aber von luxemburgischer Seite den Unterschiedsbetrag ausbezahlt, um welchen ggf. die luxemburgische Leistung den deutschen Leistungsbetrag übersteigt.

Neben dem Kindergeld gibt es in Luxemburg unter bestimmten Voraussetzungen bei Familien mit Kindern unter bestimmten Altersgrenzen Elternurlaub (un congé parental) und Erziehungsgeld (une allocation d'éducation).



Wer ist zuständig?

Das Einfachste ist, man erkundigt sich bei der in Luxemburg zuständigen Stelle:
       

Caisse Nationale des Prestations Familiales,
1 A, bd du Prince Henri, L-1724 Luxembourg,
B. P. 394, L-2013 Luxemburg,
Tel. 47 71 53-1 - Fax 47 71 53-328

Auf der Website der Familienleistunskasse CNPF: www.cnpf.lu können Sie im Bedarfsfall die erforderlichen Antragsformulare (diese auch in Deutsch) online abrufen, um sie für sich auszudrucken.

Mittels Luxtrust Online Signatur können Sie Ihr Kindergeldkonto auch online bei der CNPF führen.





Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden. Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im Linkverzeichnis angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können ebenso die Grüne Nummer benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland 0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter Umständen die Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren Berufsverband. Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn Sie unser Informationsangebot hilfreich finden!