
CNPF,
die
Kasse
für
die
Familienleistungen
Sozialleistungen
für
die
Familie
Kindergeld
und
andere
Familienleistungen
heißen
"Prestations
familiales"
und werden bei der Familienleistungskasse nur auf Grundlage eines
gestellten Antrags hin
ausgezahlt.
Soziale Sicherheit
"Soziale
Sicherheit"
bezeichnet nach der
Konvention Nr. 102 der Organisation
Internationale du Travail einen
bestimmten
Mindestschutz auf den Gebieten der Krankheit, der Arbeitslosigkeit, des
Alters,
des Arbeitsunfalls und der Berufskrankheiten, der Mutterschaft, der
Invalidität
und des Überlebens eines Ehepartners sowie der Familienleistungen.
Im Großherzogtum
betrifft dies vor allem
- die
"Assurance
maladie-maternité";
- die
"Assurance
contre
les
accidents
du
travail
et
les maladies professionelles";
- die
"Assurance
vieillesse-invalidité et
survie";
- die
"Prestations
familiales";
- die "Chômage".
Jeder Staat, der die besagte Konvention ratifiziert hat, hat sich dazu
verpflichtet,
auf den genannten Gebieten ein gewisses Minimum zu gewährleisten
bzw. gegen die
genannten Risiken Vorsorge zu treffen und zu organisieren.
Was sind "Familienleistungen"?
Was hier interessiert, sind die "Prestations
familiales".
Das
sind diejenigen Sach- oder Geldleistungen, die vom Luxemburger
Gesetzgeber
dazu bestimmt sind, Familien finanziell zu entlasten.
Im Originalton:
"prestations
familiales" = "toutes les prestations en nature
ou en espèces destinées à compenser les charges de
famille dans le cadre d'une
législation prévue à l'article 4 paragraphe 1
point h.) du règlement (CEE) n°
1408/71, à l'exclusion des allocations spéciales de
naissance ...".
Gemäß dem im Gemeinschaftsrecht der EU verankerten
Gleichheitsprinzip haben
Grenzgänger in Luxemburg grundsätzlich Anrecht auf dieselben
Sozialleistungen,
wie sie im Allgemeinen den im Lande Ansässigen gewährt werden.
Hier gibt es indes zwei Möglichkeiten
- Die
luxemburgische
Seite
gewährt
die
betreffende
Sozialleistung
(zum
Beispiel das Kindergeld) dem
Grenzgänger zu 100
%.
- Der
Grenzgänger
erhält von luxemburgischer Seite für die betreffende
Sozialleistung nur den
Teil, der über die von deutscher Seite geleistete Höhe
hinausgeht (zum Beispiel
nur den Betrag, den das luxemburgische Kindergeld die Höhe des
deutschen
Kindergeld übertrifft).
Es ist nämlich durchaus möglich,
dass der Grenzgänger
einerseits in Deutschland
anspruchsberechtigt ist (eben weil er dort wohnt), andererseits in
Luxemburg
(weil er dort arbeitet). In diesem Fall kann er aber nicht beides
ungeschmälert
gleichzeitig haben. Er bekommt aber von luxemburgischer Seite den
Unterschiedsbetrag ausbezahlt, um welchen ggf. die luxemburgische
Leistung den
deutschen Leistungsbetrag übersteigt.
Neben dem Kindergeld gibt es in Luxemburg unter bestimmten
Voraussetzungen bei
Familien mit Kindern unter bestimmten Altersgrenzen Elternurlaub (un congé
parental) und Erziehungsgeld
(une
allocation d'éducation).
Wer
ist
zuständig?
Das Einfachste ist, man
erkundigt sich bei der in Luxemburg
zuständigen Stelle:
Caisse Nationale des Prestations Familiales,
1 A, bd du Prince Henri, L-1724 Luxembourg,
B. P. 394, L-2013 Luxemburg,
Tel. 47 71 53-1 - Fax 47 71 53-328
Auf der Website der
Familienleistunskasse CNPF: www.cnpf.lu
können Sie im
Bedarfsfall die erforderlichen
Antragsformulare (diese auch in
Deutsch) online abrufen, um sie
für sich auszudrucken.
Mittels Luxtrust
Online
Signatur können Sie Ihr Kindergeldkonto auch
online bei der CNPF führen.
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter
Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn Sie
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